Stefan Christiansen

Stefan Christiansen, Rechtsanwalt


Jahrgang 1963

Rechtsanwalt seit 1993

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bearbeitungsschwerpunkte
Arbeitsrecht (Arbeitgeber, Arbeitnehmer)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Transport- und Verkehrsrecht
Vertragsgestaltungen, Insolvenzrecht und Sanierungen
Bank- und Kapitalmarktrecht

Sprachen
Deutsch, Englisch

Herr Rechtsanwalt Stefan Christiansen ist langjähriger Partner der Sozietät KBHC, früher noch firmierend unter Kienast Wrede & Partner und war zuvor langjähriger Partner der Sozietät Lichtenauer, Kräft & Partner Hamburg – Berlin.

Herr Rechtsanwalt Christiansen berät Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Steuerberater und Insolvenzverwalter ebenso wie Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Unternehmenskäufe/-verkäufe werden ebenso betreut, wie Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen auch im Fall der Sanierung. Ebenso bildet das Bank- und Kapitalmarktrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Kiel hat Herr Rechtsanwalt Christiansen nach Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Bundeswehr die Referendarstationen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie die Wahlstation in London absolviert und war in dieser Zeit bereits für die Rechtsanwaltsgesellschaft Lichtenauer, Kräft & Partner als Mitarbeiter tätig. Unmittelbar im Anschluss an das absolvierte Referendariat wurde Herr Rechtsanwalt Christiansen 1994 als Partner der Sozietät Lichtenauer, Kräft & Partner aufgenommen. Im Zuge der Wiedervereinigung war Herr Rechtsanwalt Christiansen maßgeblich am Aufbau des Kanzleistandortes Berlin beteiligt und spezialisierte sich auf Rechtsgebiete für die neuen Bundesländer, insbesondere in Sachenrechtsbereinigungsgesetz und Schuldrechtsanpassungsgesetz sowie Restitutionsfragen. Die Beratung kleinerer und mittlerer Gesellschaften und Betriebe bildeten dabei einen Schwerpunkt. Im Jahr 2002 trat er in die Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät Kienast Wrede & Partner, nunmehr KBHC ein, wobei in der Partnerschaftsgesellschaft der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Stefan Christiansen in der arbeitsrechtlichen Beratung besteht. Insbesondere auch im Bereich des Insolvenzrechts gelingt es dabei, die Interessen der Auftraggeber in Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern zu strukturieren, notwendige Firmensanierungen zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu erhalten. Neben der anwaltlichen Beratungstätigkeit und bundesweiten Prozessführung war Herr Rechtsanwalt Stefan Christianen langjährig als Dozent für Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften tätig.

Regelmäßige Fortbildung ist dabei für Rechtsanwalt Stefan Christiansen ebenso selbstverständlich wie die persönliche und engagierte und fachübergreifende Betreuung der Auftraggeber.

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