Jahrgang 1963
Rechtsanwalt seit 1993
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bearbeitungsschwerpunkte
Arbeitsrecht (Arbeitgeber, Arbeitnehmer)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Transport- und Verkehrsrecht
Vertragsgestaltungen, Insolvenzrecht und Sanierungen
Bank- und Kapitalmarktrecht
Sprachen
Deutsch, Englisch
Herr Rechtsanwalt Stefan Christiansen ist langjähriger Partner der Sozietät KBHC, früher noch firmierend unter Kienast
Wrede & Partner und war zuvor langjähriger Partner der Sozietät Lichtenauer, Kräft & Partner Hamburg – Berlin.
Herr Rechtsanwalt Christiansen berät Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Steuerberater und Insolvenzverwalter
ebenso wie Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Unternehmenskäufe/-verkäufe werden ebenso betreut, wie
Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen auch im Fall der Sanierung. Ebenso bildet das Bank- und Kapitalmarktrecht
einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Kiel hat Herr Rechtsanwalt Christiansen nach
Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Bundeswehr die Referendarstationen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie die Wahlstation
in London absolviert und war in dieser Zeit bereits für die Rechtsanwaltsgesellschaft Lichtenauer, Kräft & Partner als
Mitarbeiter tätig. Unmittelbar im Anschluss an das absolvierte Referendariat wurde Herr Rechtsanwalt Christiansen 1994
als Partner der Sozietät Lichtenauer, Kräft & Partner aufgenommen. Im Zuge der Wiedervereinigung war Herr Rechtsanwalt
Christiansen maßgeblich am Aufbau des Kanzleistandortes Berlin beteiligt und spezialisierte sich auf Rechtsgebiete für
die neuen Bundesländer, insbesondere in Sachenrechtsbereinigungsgesetz und Schuldrechtsanpassungsgesetz sowie Restitutionsfragen.
Die Beratung kleinerer und mittlerer Gesellschaften und Betriebe bildeten dabei einen Schwerpunkt. Im Jahr 2002 trat er in die
Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät Kienast Wrede & Partner, nunmehr KBHC ein, wobei in der Partnerschaftsgesellschaft der
Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Stefan Christiansen in der arbeitsrechtlichen Beratung besteht. Insbesondere
auch im Bereich des Insolvenzrechts gelingt es dabei, die Interessen der Auftraggeber in Zusammenarbeit mit Betriebsräten und
Arbeitnehmern zu strukturieren, notwendige Firmensanierungen zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu erhalten. Neben der
anwaltlichen Beratungstätigkeit und bundesweiten Prozessführung war Herr Rechtsanwalt Stefan Christianen langjährig als
Dozent für Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften tätig.
Regelmäßige Fortbildung ist dabei für Rechtsanwalt Stefan Christiansen ebenso selbstverständlich wie die persönliche und
engagierte und fachübergreifende Betreuung der Auftraggeber.
Stefan Christiansen

anwälte
- Axel Borowiak
- Sven-Axel Hamann
- Stefan Christiansen