Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Aufgrund der immer komplexer werdenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung besteht rechtlicher Beratungsbedarf in Unternehmen zunehmend nicht nur bei bedeutenden strategischen Fragen wie der Durchführung von Umstrukturierungen und Transaktionen, sondern auch im Tagesgeschäft.

Unser Beratungsspektrum reicht von der Vorbereitung von Gesellschaftsgründungen, der Beratung von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern sowie Gesellschaftern über alle Fragen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts bis hin zum Generationenwechsel in Personengesellschaften und juristischen Personen, der Restrukturierung sowie der Liquidation. Wir beraten Gesellschafter uns Gesellschafterversammlungen, beim Wechsel der Unternehmensleitung, bei der Haftung von Gesellschaftern, Vorständen und Geschäftsführern.

Daneben gehören die Vertragsbeziehungen der Unternehmen zu unseren wesentlichen Betreuungsaufgaben. Dabei steht die sach- und interessengerechte Gestaltung der Verträge mit Gesellschaftern und Geschäftspartnern sowie bei gesellschaftsrechtlichen Verfahren aller Art, insbesondere bei Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen und Restrukturierungen im Vordergrund. Unsere langjährige Erfahrung, fundiertes Fachwissen und eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte mit kooperierenden Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bieten unseren Mandanten praktikable und schnelle Lösungen in sämtlichen Bereichen unternehmerischen Handelns, von der Gründung bis zur Liquidation.

Arbeitsrecht

Eine weitere Spezialisierung besteht bei uns im Bereich des Arbeitsrechts. Der fortlaufende Wandel des Arbeitsrechts durch Rechtsprechung und Gesetzgebung stellt besondere Anforderungen an eine erfolgreiche Mandatsbetreuung und setzt erhebliche Erfahrung und eine ständige Fortbildung voraus. Darüber hinaus verlangt gerade das Arbeitsrecht nicht nur juristisch fundierte Lösungen, sondern praktisches Geschick, Kenntnis der jeweiligen Branche und ein besonderes Gefühl für Verhandlungssituationen.

Wir bieten vornehmlich für Unternehmen aber auch für Arbeitnehmer eine umfassende Beratung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht an. Neben der forensischen Tätigkeit vor allen Arbeitsgerichten liegt ein Schwerpunkt in der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Der Kernbereich unserer Tätigkeit liegt hierbei auf der Gestaltung und Beendigung von Anstellungsverträgen, der Prozessführung im Bereich des Kündigungsschutzes sowie der Beratung bei Vereinbarungen von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und Vorruhestandsregelungen.

Handelsrecht

Eine weitere Kernkompetenz von KBHC stellt das Handelsrecht dar. Insbesondere die Partner Borowiak und hristiansen verfügt über umfängliches Wissen und langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der rechtlichen Beratung bei dem Umschlag von Wirtschaftsgütern und der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auch im Transport-, Speditions- und lagerhalterrecht. So gehören unter anderem auch weltweit tätige Container- Leasinggesellschaften sowie Logistik-Unternehmen seit vielen Jahren zu unseren Mandanten.

Das Beratungsspektrum reicht von den klassischen Aufgabenstellungen wie der Entwurf und die Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der umfassenden Unterstützung bei der Abwicklung von Handelsgeschäften. Wir entwerfen und prüfen Verträge in den Bereichen des Handelsvertreter-, Vertragshändler- sowie des Franchise- und Lizenzrechts.

Bank und Kapitalmarktrecht

Eine weitere Kernkompetenz besteht im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieses hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem immer schwierigeren, komplexeren und undurchschaubareren Rechtsgebiet entwickelt. Immer neue Produkte drängen auf den Markt mit immer neuen Vorteilen und Risiken, die es abzuschätzen gilt.

Auch Verbraucher haben während der letzten Jahre in risikoreiche Anlagen wie Aktien, Immobilien-​, Aktien-​ oder Rentenfonds investiert – häufig durch Finanzierung ihrer Beteiligungen. Hierdurch sind Rechtsprobleme aufgetreten, die den Gesetzgeber zum Erlass zahlreicher neuer Gesetze veranlasst haben. Wer die Rechte der Anleger (aber auch der Banken und Initiatoren) erfolgreich durchsetzen will, braucht daher fundierte Kenntnisse im Bank- und Kapitalrecht.

Wir vertreten sowohl die Interessen von geschädigten Investoren und Privatanlegern, als auch die von Banken, Kreditinstituten, Vermittlern und Anlageberatern. Wir gewährleisten ihnen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen des Bankenrechts, insbesondere

  • Bankvertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schufa und Datenschutz, Zahlungsverkehr (bargeldlose Zahlung per Scheck, Wechsel, Lastschrift, Überweisung, Dauerauftrag, Kreditkarte, EC-Karte, Scheckkarte sowie das Electronic- und Online-Banking),
  • Kredit und Kreditsicherheiten, verbunden mit Fragen zu Bankentgelten sowie zur Rückführung von Darlehen und deren Absicherung durch Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung und Problemen im Zusammenhang mit der Kreditablösung, der Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung bei der Immobilienverwertung, Prüfung und Vertretung in allen Fragen der Kreditaufnahme, -abwicklung und der Stellung von Kreditsicherheiten,
  • Kapitalanlagerecht, Schadenersatzhaftung des Anlageberaters und –vermittlers wegen Falschberatung, Prospektrecht und Prospekthaftung, Termingeschäfte, Grauer Kapitalmarkt,
  • Aufsichts- und Haftungsrecht (Haftung des Vorstandes, Aufsichts- oder Verwaltungsbeirats)

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz ist der klassische Sammelbegriff für geistige Schutzrechte. Im Zuge eines sich fortlaufend verschärfenden Wettbewerbs und der Verbreitung des Internets werden Schutz und Verteidigung von Marken, Firmen, Logos, Designs, Erfindungen und technischem Know-how für Unternehmen im Wettbewerb immer wichtiger. Wir beraten Sie in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere zum Wettbewerbs- und Markenrecht aber auch im Bereich des Urheberrechts. Im Zusammenhang mit technischen Schutzrechten sprich Patenten und Gebrauchsmustern greifen wir auf die kompetente Unterstützung unserer Kooperationspartner zurück. Wir melden für unsere Mandanten Marken an und verfolgen deren Interessen als Marken- und Internet-Domain-Inhaber oder Urheber. Wir entwerfen und prüfen Lizenzverträge und verfolgen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Wettbewerbsverstöße jedweder Art, die gegenüber unseren Mandanten

Restrukturierungs-, Insolvenz- und Sanierungsberatung

Die insolvenzrechtliche Beratung und Sanierung von Unternehmen bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe schon sehr früh präventiv bei der Gestaltung von Verträgen zur Vermeidung von Haftungsrisiken, aber natürlich auch im Prozess der Krise, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Wir begleiten Unternehmer und Geschäftsführer bei drohender Insolvenz mit dem Ziel durch Restrukturierungen und Sanierungen die Krisensituation zu überwinden. Eine umfassende Beratung in diesem Bereich verlangt neben profunder gesellschaftsrechtlicher Praxis vertiefte Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des Insolvenzrechts und des Arbeitsrechts. Gesetzgebung und Rechtsprechung stellen insoweit hohe Anforderungen an eine fundierte und risikosteuernde Beratung in diesem Bereich.

Neben der Insolvenzvermeidung, welche immer das oberste Ziel für uns ist, begleiten wir Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe auch im Rahmen bereits eröffneter Verfahren, insbesondere aber im Rahmen vorläufiger Insolvenzverfahren. Denn bei fast allen Unternehmensinsolvenzen werden die Weichen für den Erfolg einer späteren Sanierung und einen damit verbunden Erhalt des Unternehmens bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren gestellt.

Ein weiterer Aspekt der insolvenzrechtlichen Beratung im eröffneten Verfahren ist die Sanierung eines Unternehmens im Wege eines Insolvenzplanes. Der Insolvenzplan ist das Instrument, mit dessen Hilfe sich das Unternehmen mit seinen Gläubigern unter der Schirmherrschaft des Insolvenzgerichts einigen und die Verwertung des Unternehmens abwenden kann. Wir erstellen Insolvenzpläne im Auftrage von Betroffenen, stellen diese dem jeweiligen Insolvenzverwalter vor und schaffen die Voraussetzungen für eine positive Resonanz der Gläubiger.

Rechtsanwälte

Axel Borowiak, Rechtsanwalt Sven-Axel Hamann, Rechtsanwalt Stefan Christiansen, Rechtsanwalt

Steuerberater

www.heikoboesling.de ::: Heiko Bösling, Steuerberater, Dipl.-Kfm.

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