Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Aufgrund der immer komplexer werdenden
gesetzlichen Regelungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung besteht rechtlicher Beratungsbedarf
in Unternehmen zunehmend nicht nur bei bedeutenden strategischen Fragen wie der Durchführung von
Umstrukturierungen und Transaktionen, sondern auch im Tagesgeschäft.
Unser Beratungsspektrum reicht von der Vorbereitung von Gesellschaftsgründungen, der Beratung von
Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern sowie Gesellschaftern über alle Fragen des Gesellschafts- und
Unternehmensrechts bis hin zum Generationenwechsel in Personengesellschaften und juristischen Personen,
der Restrukturierung sowie der Liquidation. Wir beraten Gesellschafter uns Gesellschafterversammlungen,
beim Wechsel der Unternehmensleitung, bei der Haftung von Gesellschaftern, Vorständen und Geschäftsführern.
Daneben gehören die Vertragsbeziehungen der Unternehmen zu unseren wesentlichen Betreuungsaufgaben. Dabei
steht die sach- und interessengerechte Gestaltung der Verträge mit Gesellschaftern und Geschäftspartnern
sowie bei gesellschaftsrechtlichen Verfahren aller Art, insbesondere bei Unternehmenstransaktionen,
Umwandlungen und Restrukturierungen im Vordergrund. Unsere langjährige Erfahrung, fundiertes Fachwissen
und eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte mit kooperierenden Wirtschaftsprüfern
und Steuerberatern bieten unseren Mandanten praktikable und schnelle Lösungen in sämtlichen Bereichen
unternehmerischen Handelns, von der Gründung bis zur Liquidation.
Arbeitsrecht
Eine weitere Spezialisierung besteht bei uns im Bereich des Arbeitsrechts. Der fortlaufende Wandel des
Arbeitsrechts durch Rechtsprechung und Gesetzgebung stellt besondere Anforderungen an eine erfolgreiche
Mandatsbetreuung und setzt erhebliche Erfahrung und eine ständige Fortbildung voraus. Darüber hinaus verlangt
gerade das Arbeitsrecht nicht nur juristisch fundierte Lösungen, sondern praktisches Geschick, Kenntnis der
jeweiligen Branche und ein besonderes Gefühl für Verhandlungssituationen.
Wir bieten vornehmlich für Unternehmen aber auch für Arbeitnehmer eine umfassende Beratung im Individual- und
Kollektivarbeitsrecht an. Neben der forensischen Tätigkeit vor allen Arbeitsgerichten liegt ein Schwerpunkt
in der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Der Kernbereich unserer Tätigkeit liegt hierbei auf der
Gestaltung und Beendigung von Anstellungsverträgen, der Prozessführung im Bereich des Kündigungsschutzes sowie
der Beratung bei Vereinbarungen von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und Vorruhestandsregelungen.
Handelsrecht
Eine weitere Kernkompetenz von KBHC stellt das Handelsrecht dar. Insbesondere die Partner Borowiak und
hristiansen verfügt über umfängliches Wissen und langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der rechtlichen
Beratung bei dem Umschlag von Wirtschaftsgütern und der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auch
im Transport-, Speditions- und lagerhalterrecht. So gehören unter anderem auch weltweit tätige Container-
Leasinggesellschaften sowie Logistik-Unternehmen seit vielen Jahren zu unseren Mandanten.
Das Beratungsspektrum reicht von den klassischen Aufgabenstellungen wie der Entwurf und die Prüfung Allgemeiner
Geschäftsbedingungen und der umfassenden Unterstützung bei der Abwicklung von Handelsgeschäften. Wir entwerfen
und prüfen Verträge in den Bereichen des Handelsvertreter-, Vertragshändler- sowie des Franchise- und Lizenzrechts.
Bank und Kapitalmarktrecht
Eine weitere Kernkompetenz besteht im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieses hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem immer
schwierigeren, komplexeren und undurchschaubareren Rechtsgebiet entwickelt. Immer neue Produkte drängen auf den Markt mit immer neuen
Vorteilen und Risiken, die es abzuschätzen gilt.
Auch Verbraucher haben während der letzten Jahre in risikoreiche Anlagen wie Aktien, Immobilien-, Aktien- oder Rentenfonds investiert –
häufig durch Finanzierung ihrer Beteiligungen. Hierdurch sind Rechtsprobleme aufgetreten, die den Gesetzgeber zum Erlass zahlreicher
neuer Gesetze veranlasst haben. Wer die Rechte der Anleger (aber auch der Banken und Initiatoren) erfolgreich durchsetzen will, braucht
daher fundierte Kenntnisse im Bank- und Kapitalrecht.
Wir vertreten sowohl die Interessen von geschädigten Investoren und Privatanlegern, als auch die von Banken, Kreditinstituten, Vermittlern
und Anlageberatern. Wir gewährleisten ihnen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen des Bankenrechts, insbesondere
- Bankvertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schufa und Datenschutz, Zahlungsverkehr (bargeldlose Zahlung per Scheck, Wechsel, Lastschrift, Überweisung, Dauerauftrag, Kreditkarte, EC-Karte, Scheckkarte sowie das Electronic- und Online-Banking),
- Kredit und Kreditsicherheiten, verbunden mit Fragen zu Bankentgelten sowie zur Rückführung von Darlehen und deren Absicherung durch Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung und Problemen im Zusammenhang mit der Kreditablösung, der Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung bei der Immobilienverwertung, Prüfung und Vertretung in allen Fragen der Kreditaufnahme, -abwicklung und der Stellung von Kreditsicherheiten,
- Kapitalanlagerecht, Schadenersatzhaftung des Anlageberaters und –vermittlers wegen Falschberatung, Prospektrecht und Prospekthaftung, Termingeschäfte, Grauer Kapitalmarkt,
- Aufsichts- und Haftungsrecht (Haftung des Vorstandes, Aufsichts- oder Verwaltungsbeirats)
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz ist der klassische Sammelbegriff für geistige Schutzrechte. Im Zuge eines sich fortlaufend verschärfenden Wettbewerbs und der Verbreitung des Internets werden Schutz und Verteidigung von Marken, Firmen, Logos, Designs, Erfindungen und technischem Know-how für Unternehmen im Wettbewerb immer wichtiger. Wir beraten Sie in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere zum Wettbewerbs- und Markenrecht aber auch im Bereich des Urheberrechts. Im Zusammenhang mit technischen Schutzrechten sprich Patenten und Gebrauchsmustern greifen wir auf die kompetente Unterstützung unserer Kooperationspartner zurück. Wir melden für unsere Mandanten Marken an und verfolgen deren Interessen als Marken- und Internet-Domain-Inhaber oder Urheber. Wir entwerfen und prüfen Lizenzverträge und verfolgen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Wettbewerbsverstöße jedweder Art, die gegenüber unseren Mandanten
Restrukturierungs-, Insolvenz- und Sanierungsberatung
Die insolvenzrechtliche Beratung und Sanierung von Unternehmen bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten Gesellschaften,
ihre Gesellschafter und Organe schon sehr früh präventiv bei der Gestaltung von Verträgen zur Vermeidung von Haftungsrisiken, aber
natürlich auch im Prozess der Krise, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Wir begleiten Unternehmer und Geschäftsführer bei drohender
Insolvenz mit dem Ziel durch Restrukturierungen und Sanierungen die Krisensituation zu überwinden. Eine umfassende Beratung in diesem Bereich
verlangt neben profunder gesellschaftsrechtlicher Praxis vertiefte Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des Insolvenzrechts und des Arbeitsrechts.
Gesetzgebung und Rechtsprechung stellen insoweit hohe Anforderungen an eine fundierte und risikosteuernde Beratung in diesem Bereich.
Neben der Insolvenzvermeidung, welche immer das oberste Ziel für uns ist, begleiten wir Gesellschaften, ihre Gesellschafter
und Organe auch im Rahmen bereits eröffneter Verfahren, insbesondere aber im Rahmen vorläufiger Insolvenzverfahren. Denn
bei fast allen Unternehmensinsolvenzen werden die Weichen für den Erfolg einer späteren Sanierung und einen damit verbunden
Erhalt des Unternehmens bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren gestellt.
Ein weiterer Aspekt der insolvenzrechtlichen Beratung im eröffneten Verfahren ist die Sanierung eines Unternehmens im Wege
eines Insolvenzplanes. Der Insolvenzplan ist das Instrument, mit dessen Hilfe sich das Unternehmen mit seinen Gläubigern
unter der Schirmherrschaft des Insolvenzgerichts einigen und die Verwertung des Unternehmens abwenden kann. Wir erstellen
Insolvenzpläne im Auftrage von Betroffenen, stellen diese dem jeweiligen Insolvenzverwalter vor und schaffen die
Voraussetzungen für eine positive Resonanz der Gläubiger.